Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Änderungsinformationen sind von der jeweils zuständigen Bundesministerin bzw. dem jeweils zuständigen Bundesminister im Unternehmensserviceportal bereitzustellen. Dies hat möglichst zeitnah
1.Ziffer einsnach Beschluss eines Gesetzesvorschlags als Vorlage der Bundesregierung, und
2.Ziffer 2nach Beschluss eines Gesetzesvorschlags durch den Nationalrat
sowiesowie
3.Ziffer 3mit Kundmachung einer Verordnung
In Kraft seit 01.03.2010 bis 31.12.9999
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