Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe Basisinformationen, Fachinformationen und Änderungsinformationen: Möglichst verständliche und aktuelle Aufbereitungen von Informationen aus ausgewählten Rechtsvorschriften, Entwürfen zu Rechtsvorschriften oder deren Erläuterungen, die Unternehmen zur Unterstützung bei der Erfüllung von Informationsverpflichtungen oder der Information über vorgeschlagene Änderungen im Unternehmensserviceportal zur Verfügung gestellt werden.
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