Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Zur Behandlung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen und Entscheidungen über die Rückforderung von Zuwendungen wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Clearingstelle eingerichtet.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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