§ 38 UEbG Umsetzung der Übernahme-Richtlinie

UEbG - Übernahmegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote, Amtsblatt Nr. L 142 vom 30. April 2004, S 12.

In Kraft seit 20.05.2006 bis 31.12.9999
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