Anl. 5 TGD-VO 2009 Dokumentationspflichten für TGD-Betreuungstierärzte TGD-Arzneimittelanwender im Rahmen der TGD-Arzneimittelanwendung

TGD-VO 2009 - Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026

Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften über die Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln haben die TGD-Betreuungstierärzte und TGD-Arzneimittelanwender folgende Vorgaben zu erfüllen:

  1. 1.Ziffer einsDer Arzneimittelabgabe-, Arzneimittelanwendungs- und Arzneimittelrückgabebeleg muss inhaltlich dem in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ veröffentlichten Muster entsprechen; dies gilt auch, wenn die Belege elektronisch erstellt werden.
  2. 2.Ziffer 2Die Aufzeichnungen über die Abgabe, Anwendung und Rücknahme von Arzneimitteln sind in den Abgabe-, Anwendungs- und Rücknahmebeleg (= Behandlungsregister) von den in der jeweiligen Rubrik genannten Personenkreisen wie folgt leserlich einzutragen. Bei elektronischen Belegen ist sicherzustellen, dass die notwendigen Bezüge zwischen den jeweiligen Belegen nachvollziehbar hergestellt werden.

DOKUMENTATIONSPFLICHTEN

Abgabe TGD-Be-treuungs-tierarzt

Anwendung
TGD-Be-treuungs-tierarzt
Anwendung, TGD-Be-treuungs-tierarzt

Anwendung
TGD-Arzneimittel-anwender
Anwendung, TGD-Arzneimittel-anwender

Rücknahme TGD-Betreuungs-tierarzt

Datum

x

x

x

x

Belegnummer (lfd. Nummer des Beleges)

x

x

 

x1)

Name, Anschrift des Tierhalters, LFBIS-Nr2)

x

x

 

 

Name und Anschrift Tierarzt3)

x

x

 

 

Vermerk – Abgabe o A

x

 

 

 

         – Behandlung o B

 

x

 

 

         – Rücknahme o R

 

 

 

x

Vermerk Tierart

x

x

 

 

Identität der/des Tiere/s

x

x

x

 

Diagnose

x

x

 

 

TAM Abgabegrund (Behandlung, Prophylaxe, Metaphylaxe, spez. Programm)

x

 

 

 

TAM Bezeichnung (Handelsname)

x

x

x

x

TAM Menge pro Abgabe/Rückgabe

x

 

 

x

TAM Dosis (verabreichte Dosis pro Tier)

 

x

x

 

TAM Chargennummer

x

 

 

 

Anwendungsanleitung (Dosis, Art, sonst. Hinweise)

x

 

 

 

Anwendungsart

 

x

x

 

Behandlungsdauer

x

 

 

 

Wartezeit4)

x

x

 

 

Unterschrift Tierarzt

x

x

 

x

Unterschrift TGD-Arzneimittelanwender

x

x

x

 

  1. 1)Ziffer eins
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 5 TGD-VO 2009


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 5 TGD-VO 2009 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 5 TGD-VO 2009


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 5 TGD-VO 2009


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 5 TGD-VO 2009 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 4 TGD-VO 2009
Anl. 6 TGD-VO 2009