§ 40h TDBG 2012 Geltung der übrigen Bestimmungen

TDBG 2012 - Transparenzdatenbankgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für Mitteilungen nach § 40g Abs. 1 mit der Maßgabe, dass § 25 Abs. 2 nicht anwendbar ist.

In Kraft seit 15.02.2022 bis 31.12.9999
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