Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
In Bezug auf den automationsunterstützten Datenverkehr ist § 80 AMG anzuwenden. In Bezug auf den automationsunterstützten Datenverkehr ist Paragraph 80, AMG anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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