§ 1 TÄKamWO Allgemeine Bestimmungen

TÄKamWO - Tierärztekammer-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Regelungsinhalt

Diese Verordnung gilt für die Wahl der Mitglieder der Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer durch die ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Tierärztekammer sowie für die Wahl des Vorstandes der Österreichischen Tierärztekammer durch die Delegiertenversammlung.

In Kraft seit 08.12.2012 bis 31.12.9999
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