Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Beratungen und Abstimmungen des Disziplinarsenats erfolgen in geheimer Sitzung. Bei der Beratung und Abstimmung dürfen nur die Mitglieder des Disziplinarsenats anwesend sein.
In Kraft seit 15.08.2012 bis 31.12.9999
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