§ 49 T-SLV

T-SLV - Tiroler Schilehrerverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Der Dienstausweis für die Aufsichtsorgane des Tiroler Schilehrerverbandes ist einfach gefaltet, aus widerstandsfähigem blauen Material herzustellen. Er hat dem in der Anlage 25 dargestellten Muster zu entsprechen.

In Kraft seit 18.10.1996 bis 31.12.9999
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