§ 41d T-SLV

T-SLV - Tiroler Schilehrerverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Ausbildungslehrgang ist mit einer Dauer von insgesamt mindestens 18 und höchstens 22 Tagen durchzuführen.

In Kraft seit 18.10.1996 bis 31.12.9999
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