§ 16 T-SLV

T-SLV - Tiroler Schilehrerverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges für die Diplomschilehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1.

Schulefahren:

a)

im Bereich alpiner Schilauf:

Perfektionierung des praktischen Eigenkönnens, das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe von Übungen und Kurven (Richtungsänderungen) aller Schwierigkeitsstufen nach den vom Tiroler Schilehrerverband anerkannten Regeln der Schitechnik und Schischulmethodik erforderlich ist

b)

im Bereich Snowboard:

Perfektionierung des praktischen Eigenkönnens, das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe von Übungen und Schwüngen (Richtungsänderungen) aller Schwierigkeitsstufen nach den vom Tiroler Schilehrerverband anerkannten Regeln der Snowboardtechnik und Schischulmethodik erforderlich ist

2.

Geländefahren:

a)

im Bereich alpiner Schilauf:

Perfektionierung des praktischen Eigenkönnens im situationsgerechten Fahren im organisierten und im freien Schiraum bei jeder Schneeart

b)

im Bereich Snowboard:

Perfektionierung des praktischen Eigenkönnens im situationsgerechten Fahren im organisierten und im freien Schiraum bei jeder Schneeart; Freestyleübungen aller Schwierigkeitsstufen

3.

Rennlauf:

Verbesserung der Schitechnik und des Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Schilauf bzw. – im Bereich Snowboard – Snowboardfahren; Kenntnisse des Kurssetzens und der Rennorganisation

4.

Praktisch-methodische Übungen für Erwachsene und Kinder:

Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen in Form von Lehrprüfungen und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen im Schi- bzw. – im Bereich Snowboard – Snowboardunterricht

5.

Übungen im Schilaufen bzw. – im Bereich Snowboard – Snowboardfahren abseits gesicherter Pisten mit praktischen Bergrettungsübungen:

Richtige Vorbereitung und Planung des Schilaufens bzw. – im Bereich Snowboard – Snowboardfahrens abseits von Pisten;

Abschätzen und Beurteilen der alpinen Gefahren unter Berücksichtigung der Wetter-, Schnee- und Geländeverhältnisse;

lawinengemäßes Verhalten im freien Schiraum; besondere Übungen der Selbst- und Kameradenhilfe; Organisation eines Lawineneinsatzes

6.

Einführung in die Tourenführung:

Kenntnisse der Tourenführung, Planung und Durchführung leichter Schi- bzw. – im Bereich Snowboard – Snowboardtouren, Geländewahl und Spuranlage bei Aufstieg und Abfahrt; Orientierung im Gelände; zweckmäßige Verwendung der Tourenausrüstung und der Verschüttetensuchgeräte

7.

Einführung in das Langlaufen:

Vermittlung der Grundprinzipien der Lauf- bzw. Fahrtechniken

8.

Einführung in das Snowboardfahren im Bereich alpiner Schilauf bzw. Einführung in das alpine Schilaufen im Bereich Snowboard:

Vermittlung der Grundprinzipien des Lernens und Anwendens der Fahrtechniken beim Snowboardfahren bzw. Vermittlung der Grundprinzipien des Lernens der Fahrtechniken beim Schilaufen

9.

Telemarkfahren im Bereich alpiner Schilauf:

Aufbau des Telemarkfahrens und Festigen des Eigenkönnens im Telemarkfahren in verschiedenen Geländeformen und Schneearten.

In Kraft seit 18.10.1996 bis 31.12.9999
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