Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.09.2025
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. August 2015 in Kraft.
(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages, LGBl. Nr. 110/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 73/2013, außer Kraft.Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages, Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 1998,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 73 aus 2013,, außer Kraft.
(3)Absatz 3§ 62a tritt mit dem Ende der 18. Gesetzgebungsperiode des Tiroler Landtages außer Kraft.Paragraph 62 a, tritt mit dem Ende der 18. Gesetzgebungsperiode des Tiroler Landtages außer Kraft.
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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