Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen als Träger der Pensionsversicherung überweist bis 28. Februar des jeweiligen Jahres folgende Beträge zur Schaffung von Gesundheitsreformfonds an den Bund:
1.Ziffer eins2026112,4 Mio. €;
2.Ziffer 22027117,1 Mio. €;
3.Ziffer 32028121,4 Mio. €;
4.Ziffer 42029124,2 Mio. €;
5.Ziffer 52030129,1 Mio. €.
In Kraft seit 01.04.2026 bis 31.12.9999
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