§ 1 SupE-V Allgemeine Bestimmungen

SupE-V - ELGA- und eHealth-Supporteinrichtungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Gegenstand

Gegenstand dieser Verordnung sind die Einrichtung der ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung (§ 17 GTelG 2012), die Festlegung der von ihren einzelnen Bereichen wahrzunehmenden Aufgaben sowie nähere Regelungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Gegenstand dieser Verordnung sind die Einrichtung der ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung (Paragraph 17, GTelG 2012), die Festlegung der von ihren einzelnen Bereichen wahrzunehmenden Aufgaben sowie nähere Regelungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben.

In Kraft seit 01.04.2025 bis 31.12.9999
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