Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Verweisungen
(1)Absatz eins,Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2)Absatz 2,Soweit in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes – StrSchG, BGBl. Nr. 227/1969, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.Soweit in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes – StrSchG, Bundesgesetzblatt Nr. 227 aus 1969,, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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