Der Besuch öffentlicher allgemein bildender Pflichtschulen ist unentgeltlich, ausgenommen
a)  | Lern- und Arbeitsmittelbeiträge in der Tagesbetreuung und  | |||||||||
b)  | Beiträge für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in öffentlichen Schülerheimen sowie in der Tagesbetreuung (ausgenommen gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeit) öffentlicher ganztägiger Schulformen.  | |||||||||
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2006
    
    
    
    
    
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