§ 4 Stmk. LB 1991 Gliederung der Berufsausbildung

Stmk. LB 1991 - Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Die Berufsausbildung der in den im § 3 Abs. 2 genannten Lehrberufe gliedert sich in die Ausbildung

1.

zum Facharbeiter, zur Facharbeiterin

2.

zum Meister, zur Meisterin.

(2) Bei den folgenden Bestimmungen sind durch die Anführung der bloß männlichen Formen beide Geschlechter gemeint.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2006

In Kraft seit 29.08.2006 bis 31.12.9999
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