§ 300l Stmk. L-DBR

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des IV. Abschnitts des Hauptstückes III in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 112/2020 bestehenden Einreihungen in die Entlohnungsgruppen der Entlohnungsschemata SIII, SIV und SV werden entsprechend nachstehender Umschlüsselung in die neuen Entlohnungsgruppen sIII/1 bis sIII/13 überführt:

Alte Entlohnungsgruppen

Neue Entlohnungsgruppe

sIII/1a

SIII/1

sV/1

sIII/2

sIII/1, sV/2

sIII/3

sV/3

sIII/4

sV/4, sIII/2a

sIII/5

sIII/2, sIV/1, sV/5, sV/6, K3

sIII/6

sIII/3a, sIV/2, sIV/3

sIII/7

sIII/3,

sIII/8

sIV/4, sIV/5,

sIII/9

sIV/6

sIII/10

sIII/4, sIII/4a

sIII/11

sIV/7, sIII/5

sIII/12

sIV/9, sIV/8

sIII/13

(2) Die bestehenden Vorrückungsstichtage nach § 256 bleiben durch die Überführung nach Abs. 1 unberührt.

(3) Ergibt sich im Rahmen der Überführung in die neue Entlohnungsgruppe ein geringeres Entgelt als im Rahmen der bisherigen Entlohnungsgruppe, so ist der Vertragsbedienstete so in der neuen Entlohnungsgruppe einzureihen, dass sich kein geringeres Entgelt als bisher ergibt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 112/2020

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 300l Stmk. L-DBR


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 300l Stmk. L-DBR selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 300l Stmk. L-DBR


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 300l Stmk. L-DBR


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 300l Stmk. L-DBR eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. L-DBR Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 300k Stmk. L-DBR
§ 300m Stmk. L-DBR