Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) Fundstelle

StKAG - Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Änderung

LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)

LGBl. Nr. 51/2016 (XVII. GPStLT RV EZ 443/1 AB EZ 443/4) (CELEX-Nr. 32010L0053, 32011L0024)

LGBl. Nr. 3/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 1974/1 AB EZ 1974/4)

LGBl. Nr. 63/2018 (XVII. GPStLT RV EZ 2498/1 AB EZ 2498/5) [CELEX-Nr.: 32016R0679]

LGBl. Nr. 35/2020 (XVIII. GPStLT IA EZ 422/1 AB EZ 422/2)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Grundsätzliche Bestimmungen über Krankenanstalten

§ 1

Begriff und Einteilung der Krankenanstalten

§ 2

Ausnahmen

§ 3

Standardkrankenanstalten, Schwerpunktkrankenanstalten und Zentralkrankenanstalten

§ 3a

Fachrichtungsbezogene Organisationsformen

§ 3b

Referenzzentren

§ 3c

Entnahmeeinheiten

§ 3d

Transplantationszentren

2. Teil

Allgemeine Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten

1. Abschnitt

Erteilung und Entziehung von Bewilligungen

§ 4

Errichtungsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten

§ 5

Verfahren zur Errichtung von bettenführenden Krankenanstalten

§ 6

Betriebsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten

§ 7

Errichtungsbewilligung für selbstständige Ambulatorien

§ 8

Verfahren zur Errichtung von selbstständigen Ambulatorien

§ 9

Betriebsbewilligung für selbstständige Ambulatorien

§ 10

Erfordernisse der medizinischen Forschung und Lehre

§ 11

Staatsgrenzen überschreitende dislozierte Führung von Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten

§ 12

Verlegung oder Veränderung einer Krankenanstalt; Vorschreibung weiterer Auflagen

§ 13

Verpachtung, Übertragung und Änderung der Bezeichnung einer Krankenanstalt

§ 14

Sperre einer Krankenanstalt

§ 15

Zurücknahme von Errichtungs- und Betriebsbewilligung

§ 16

Erlöschen der Errichtungsbewilligung

2. Abschnitt

Organisatorische Bestimmungen über den inneren Betrieb von Krankenanstalten

§ 17

Haftpflichtversicherung

§ 18

Anstaltsordnung

§ 19

Patientinnen-/Patientenrechte

§ 20

Transparentes Wartelistenregime

§ 21

Kollegiale Führung

§ 22

Medizinische Leitungsfunktionen

§ 23

Einrichtung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Dienstes

§ 24

Zahnärztlicher Dienst in selbstständigen Ambulatorien für Zahnheilkunde

§ 25

Untersuchungen und Behandlungen

§ 26

Krankenhaushygiene

§ 27

Technische Sicherheit

§ 28

Einrichtung und Aufgaben der Ethikkommission

§ 29

Zusammensetzung und Organisation der Ethikkommission

§ 30

Qualitätssicherung

§ 31

Personalbedarfsermittlung

§ 32

Blutdepot

§ 32a

Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch

§ 33

Kinderschutzgruppen

§ 34

Opferschutzgruppen

§ 35

Verschwiegenheitspflicht

§ 36

Führung von Krankengeschichten und sonstigen Vormerken

§ 37

Datenschutz in der Krankenanstalt

§ 38

Zentraler Bettennachweis

§ 39

Wirtschaftsführung

§ 40

Wirtschaftsaufsicht

§ 41

Voranschlag und Rechnungsabschluss

§ 42

Pflegedienst

§ 43

Patientinnen- /Patientenvertretung

§ 44

Psychologische Betreuung und psychotherapeutische Versorgung

§ 45

Fortbildung des nichtärztlichen Personals

§ 46

Supervision

§ 47

Arztausbildungsstellen

§ 48

Informationsverbreitung

3. Teil

Besondere Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 49

Öffentlichkeitsrecht

§ 50

Voraussetzungen für die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 51

Gemeinnützigkeit

§ 52

Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 53

Betriebsunterbrechung und Auflassung

§ 54

Entziehung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 54a

Verwendung und Offenlegung von Drittmitteln

§ 55

Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltspflege

§ 56

Enteignung

§ 57

Angliederungsverträge

2. Abschnitt

Organisatorische Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten

§ 58

Fachabteilungen, Pflegegruppen und Departments

§ 59

Fachbereiche

§ 60

Universitätskliniken und Universitätsinstitute

§ 61

Arzneimittelvorrat

§ 62

Einrichtung und Aufgaben der Arzneimittelkommission

§ 63

Zusammensetzung und Organisation der Arzneimittelkommission

§ 64

Prosektur

§ 65

Öffentliche Stellenausschreibung

§ 66

Gebührenklassen

3. Abschnitt

Anstaltspflege

§ 67

Aufnahme in die Anstaltspflege

§ 68

Aufnahme von Begleitpersonen

§ 69

Erste ärztliche Hilfe

§ 70

Entlassung aus der Anstaltspflege

§ 71

Leichenöffnung (Obduktion)

§ 72

Anstaltsambulatorien

4. Abschnitt

Kosten- und Finanzierungsregelungen

§ 73

Pflegegebühren (Pflegegebührenersätze) und LKF-Gebühren

§ 74

Kostenbeitrag von Patientinnen/Patienten

§ 75

Sondergebühren und Sonderaufwendungen

§ 76

Anstaltsgebühren und Arztgebühren in der Sonderklasse

§ 77

Ambulanzgebühren

§ 78

Aufteilung der Arztgebühren

§ 79

Ermittlung und Festsetzung von LKF-Gebühren, Pflegegebühren und Sondergebühren

§ 80

Besondere Regelungen für Ärztinnen/Ärzte bzw. Zahnärztinnen/Zahnärzte, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind

§ 81

Besondere Regelungen für besonders qualifizierte nichtärztliche Universitätsabsolventinnen/ Universitätsabsolventen, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind

§ 82

Einschränkung der Aufnahmeverpflichtung; Bezahlung der tatsächlichen Behandlungskosten

§ 83

Einbringung der LKF-Gebühren, Pflegegebühren, Kostenbeiträge, Sondergebühren und Sonderaufwendungen

§ 84

Kostentragungspflichtige Personen

§ 85

Gebührenrechnung

§ 86

Deckung der Betriebsabgänge öffentlicher Krankenanstalten

5. Abschnitt

Beziehungen der Sozialversicherungsträger zu den öffentlichen Krankenanstalten

§ 87

Aufnahmeverpflichtung

§ 88

Abgeltung von Krankenanstaltenleistungen durch den Gesundheitsfonds Steiermark

§ 89

Ansprüche gegenüber Versicherten und anderen Personen

§ 90

Rechte der Sozialversicherungsträger gegenüber Fondskrankenanstalten

§ 91

Elektronischer Datenaustausch

§ 92

Verträge zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Rechtsträgern von Fondskrankenanstalten

§ 93

Schiedskommission

§ 94

Stellung des Gesundheitsfonds Steiermark

§ 95

Beziehungen zwischen Sozialversicherungsträgern und Rechtsträgern von Nicht-Fondskrankenanstalten

§ 96

Leistungsabgeltung bei Nicht-Fondskrankenanstalten

§ 97

Volle Kostenübernahme

§ 98

Begriff des Versicherungsträgers

6. Abschnitt

Beziehungen der Sozialhilfeträger zu den Rechtsträgern der öffentlichen Krankenanstalten

§ 

99  Rechte der Sozialhilfeträger

7. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für Abteilungen für Psychiatrie in öffentlichen Krankenanstalten
und für öffentliche Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie

§ 100

Zweck der Aufnahme

§ 101

Offene und geschlossene Bereiche

§ 102

Besondere Regelungen der Anstaltsordnung

§ 103

Sonderregelung über die ärztliche Leitung

4. Teil

Bestimmungen für private Krankenanstalten

§ 104

Allgemeine Vorschriften

§ 105

Sonderbestimmungen für Errichtung und Betrieb sowie Kostentragung

§ 106

Fortbetriebsrechte

§ 107

Beziehungen der Versicherungsträger zu den privaten Nicht-Fondskrankenanstalten

§ 108

Sonderbestimmungen für Abteilungen für Psychiatrie in privaten Krankenanstalten und für private Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie

5. Teil

Besondere Vorschriften für militärische Krankenanstalten

§ 109

Militärische Krankenanstalten

5a. Teil

Sonderbestimmungen für Krisensituationen

§ 109a

Verordnungen der Landesregierung in Krisensituationen

6. Teil

Schlussbestimmungen

§ 110

Mitteilung an den Landeshauptmann bzw. die Bundesgesundheitsagentur

§ 111

Befreiung von Verwaltungsabgaben

§ 112

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 112a

Übertragener Wirkungsbereich des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger

§ 113

Verweise

§ 114

Rückwirkung von Verordnungen

§ 115

Strafbestimmungen

§ 116

EU-Recht

§ 117

Übergangsbestimmungen

§ 117a

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 3/2018

§ 117b

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 102/2019

§ 118

Inkrafttreten

§ 118a

Inkrafttreten von Novellen

§ 119

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 51/2016, LGBl. Nr. 3/2018, LGBl. Nr. 102/2019, LGBl. Nr. 35/2020

In Kraft seit 08.04.2020 bis 31.12.9999
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