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(Anm. 1: Art. 88 Z 12, BGBl. I Nr. 32/2018, lautet: „In § 13 Abs. 1 wird ... und im letzten Satz das Wort „Weiterverarbeitung“ durch das Wort „Verarbeitung“ ersetzt.“. Richtig wäre: „... und im vorletzten Satz ...“.)Anmerkung eins, : Artikel 88, Ziffer 12,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, lautet: „In Paragraph 13, Absatz eins, wird ... und im letzten Satz das Wort „Weiterverarbeitung“ durch das Wort „Verarbeitung“ ersetzt.“. Richtig wäre: „... und im vorletzten Satz ...“.)
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