Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Wirksamkeit des SKS wird regelmäßig überwacht. Dabei festgestellte wesentliche Mängel werden ohne unnötigen Aufschub behoben. Vorschläge zur Verbesserung des SKS werden ohne unnötigen Aufschub analysiert und gegebenenfalls umgesetzt.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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