Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Grundelemente des SKS
Jedes SKS hat folgende Grundelemente zu enthalten, die schriftlich zu dokumentieren sind:
1.Ziffer einsdas Kontrollumfeld,
2.Ziffer 2die Ziele des SKS,
3.Ziffer 3die Beurteilung der steuerrelevanten Risiken,
4.Ziffer 4die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen,
5.Ziffer 5die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
6.Ziffer 6die Sanktions- und Präventionsmaßnahmen,
7.Ziffer 7die Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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