§ 3 SKS-PV Grundelemente und Beschreibung des SKS

SKS-PV - SKS-Prüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Grundelemente des SKS

Jedes SKS hat folgende Grundelemente zu enthalten, die schriftlich zu dokumentieren sind:

  1. 1.Ziffer einsdas Kontrollumfeld,
  2. 2.Ziffer 2die Ziele des SKS,
  3. 3.Ziffer 3die Beurteilung der steuerrelevanten Risiken,
  4. 4.Ziffer 4die Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen,
  5. 5.Ziffer 5die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
  6. 6.Ziffer 6die Sanktions- und Präventionsmaßnahmen,
  7. 7.Ziffer 7die Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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