§ 99 SKAG

SKAG - Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024

(1) § 59 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 86/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Die §§ 4 Abs 1, 13 Abs 1, 14 Abs 2, 21 Abs 1, 33 Abs 1 und 6, 51a Abs 6 und 94 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 29/2014 treten mit 1. Mai 2014 in Kraft.

(3) Die §§ 10 Abs 1, 12 Abs 3, 13 Abs 3, 3a und 4, 21 Abs 2 bis 4, 54 Abs 8 und 9, 79 Abs 2 und 96 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2015 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(4) § 52 Abs 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 65/2015 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(5) Die §§ 9 Abs 1, 12c Abs 1 und 39 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/2016 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(6) Die §§ 1, 2 Abs 1, 2 und 5, (§) 5, 7 Abs 7, 12 Abs 4, 12c Abs 2, 20 Abs 1 und 2, 21a Abs 1, 24 Abs 5a und 9, 27 Abs 2, 30 Abs 9, 30a Abs 1 und 3, 33 Abs 3, 35 Abs 8, 50 Abs 1, 51a Abs 6, 51c, 67 Abs 3, 70 Abs 3, 78a, 78b, 90 Abs 3, 91 und 94 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(7) Die §§ 2 Abs 2 bis 6, 4 Abs 1, 1a und 4, 7 Abs 1 und 3, 8, 10a Abs 3, 12a Abs 1 und 2a, 12b, 12e Abs 3 und 94 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 25/2018 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. § 62 Abs 6 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig mit dem im ersten Satz bestimmten Zeitpunkt treten die §§ 4 Abs 5 und 46 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2017 außer Kraft. Die §§ 10a Abs 3 und 12e Abs 3 sind auch in allen Errichtungsbewilligungsverfahren anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmungen bereits anhängig sind.

(8) Die §§ 12a Abs 1, 12f, 12h und 94 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 43/2018 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(9) Die §§ 21 Abs 1, 28 Abs 6, 35 Abs 11, 12 und 15, 62 Abs 5, 84 Abs 1, 5 und 6 und (§) 94 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 94 Abs 1 Z 18 außer Kraft.

(10) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2019 treten in Kraft:

1.

das Inhaltsverzeichnis und die §§ 1 bis 2d, 7 Abs 2, 10a Abs 1, 12, 12c Abs 2, 12g, 14 Abs 2, 20 Abs 1, 27 Abs 2, 28 Abs 6 bis 11, 30 Abs 2, 30a Abs 3, 33 Abs 1, 41 Abs 1, 46, 49 Abs 1 und 3, 49a Abs 1, 54 Abs 8, 56 Abs 6, 61 Abs 5, 75 und 80 Abs 6 mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Monatsersten. Die vor dem 1. Jänner 2018 bestehenden Satellitendepartments für Unfallchirurgie sowie Departments für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie sind bis spätestens 1. Jänner 2021 in eine zulässige Organisationsform umzuwandeln;

2.

die §§ 7 Abs 1 und 4, 9 Abs 1, 12a Abs 1 und 4, 12c Abs 1, 12f Abs 1, 12h Abs 1, 51a Abs 2 und Abs 7, 56 Abs 2, 84 Abs 5, 86, 87 Abs 2, 88 Abs 1, 2 und 5 sowie 90 Abs 1 und 2 mit 1. Jänner 2020.

(11) § 62 Abs 1 lit d in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 21/2020 tritt mit 1. Juni 2020 in Kraft.

(12) § 1 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 30/2020 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 04.04.2020 bis 31.12.9999
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