Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 9 Abs. 6 die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Paragraph 9, Absatz 6, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut.
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