Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Verfassung und ihrer Rechtsordnung gewährleisten, daß nationale gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden, die die Sicherstellung und den Verfall von Vermögensgewinnen aus dem unerlaubten Betäubungsmittelhandel ermöglichen.
In Kraft seit 01.12.1997 bis 31.12.9999
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