§ 18 SchiffAV-See Aufhebung von Rechtsvorschriften

SchiffAV-See - Schiffsausrüstungsverordnung-See

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Schiffsausrüstung für Seeschiffe (Schiffsausrüstungsverordnung), BGBl. II Nr. 139/1999, vorbehaltlich der Bestimmung des § 19 außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Schiffsausrüstung für Seeschiffe (Schiffsausrüstungsverordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 139 aus 1999,, vorbehaltlich der Bestimmung des Paragraph 19, außer Kraft.

In Kraft seit 14.11.2017 bis 31.12.9999
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