Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Bestellung und Abberufung des Vorstands
In der Satzung kann festgelegt werden, dass die Mitglieder des Vorstands durch die Generalversammlung gewählt und abberufen werden.
In Kraft seit 18.08.2006 bis 31.12.9999
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