§ 61 Sbg. TG 2003

Sbg. TG 2003 - Salzburger Tourismusgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

§ 61

 

(1) Die §§ 2 Abs 1, 4 Abs 3 und 5, 13 Abs 2, 22 Abs 2, 26 Abs 1, 27 Abs 2, 31 Abs 1 und 2, 35 Abs 1, 36 Abs 2 und 6, 40 Abs 1, 48 Abs 1, 50 lit a, 51 lit a, 53a und 56 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/1994 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

 

(2) Auf die in den Jahren 1994 und 1995 zu leistenden Beiträge finden die §§ 31 Abs 2 und 35 Abs 1 lit a und e in der vor dem Gesetz LGBl Nr 66/1994 geltenden Fassung weiter Anwendung.

In Kraft seit 01.06.2003 bis 31.12.9999
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