§ 67 Sbg. TG 2003

Sbg. TG 2003 - Salzburger Tourismusgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.10.2024

Die §§ 27 Abs 1, 50, 51 und 53a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 77/2024 sowie der Entfall des § 27 Abs 3 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft. § 56 Abs 1c in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 77/2024 tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft.Die Paragraphen 27, Absatz eins,, 50, 51 und 53a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 77 aus 2024, sowie der Entfall des Paragraph 27, Absatz 3, treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Paragraph 56, Absatz eins c, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 77 aus 2024, tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft.

In Kraft seit 05.09.2024 bis 31.12.9999
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