§ 9 Sbg. LWFG

Sbg. LWFG - Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Überbetriebliche Zusammenarbeit

 

§ 9

 

Als Maßnahmen der überbetrieblichen Zusammenarbeit kommen für die Förderung insbesondere in Betracht:

a)

die Verbesserung der Marktstruktur durch den Auf- und Ausbau von Vermarktungs- und Verwertungseinrichtungen;

b)

die Errichtung von Erzeugerringen;

c)

die Schaffung und Führung von Maschinen- und Betriebshilferingen;

d)

Gemeinschaftseinrichtungen auf den Almen.

In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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