§ 19 Sbg. LWFG

Sbg. LWFG - Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Wirksamkeitsbeginn

 

§ 19

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1975 in Kraft.

(2) Der erste Bericht gemäß § 17 ist über das Jahr 1974 zu erstatten.

In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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