§ 4 Sbg. FWV

Sbg. FWV - Salzburger Feuerwehrverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gelöbnis

 

§ 4

 

(1) Die Gelöbnisformel lautet: "Ich gelobe, meinen Dienst als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr stets gewissenhaft zu erfüllen, meinen Vorgesetzten gehorsam zu sein, Disziplin zu halten, allen Mitgliedern der Feuerwehr ein guter Kamerad zu sein und wenn notwendig auch mein Leben einzusetzen, um meinen Mitmenschen zu helfen. Gott zur Ehr - dem Nächsten zu Wehr."

(2) Die Ablegung des Gelöbnisses erfolgt nach Verlesung der Gelöbnisformel an den Ortsfeuerwehrkommandanten durch Handschlag und die Worte "Ich gelobe!".

(3) Das Gelöbnis der Feuerwehrmänner soll von der Feuerwehr in feierlicher Form gestaltet werden und gelegentlich entsprechender Anlässe erfolgen.

In Kraft seit 01.12.1986 bis 31.12.9999
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