§ 3 QZV Ökologie OG Begriffsbestimmungen

QZV Ökologie OG - Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. 1.Ziffer einsTypische Begleitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist mittlerer relativer Häufigkeit vorkommt;
  2. 2.Ziffer 2Benthische wirbellose Fauna (Makrozoobenthos): Eine Sammelbezeichnung für wirbellose Tiere, die den Gewässerboden bewohnen und zumindest in einem Lebensstadium mit freiem Auge sichtbar sind;
  3. 3.Ziffer 3Bioregion: Eine geographische Einheit, die durch bestimmte aquatische Lebensgemeinschaften charakterisiert ist und sich dadurch eindeutig von anderen Bioregionen unterscheidet. Die österreichischen Bioregionen sind kartografisch in Anlage A 1 dargestellt;
  4. 4.Ziffer 4EQR-Wert: Das Verhältnis zwischen dem Referenzwert und dem tatsächlich beobachteten Wert. Der Quotient wird als numerischer Wert zwischen 0 und 1 ausgedrückt, wobei ein sehr guter ökologischer Zustand mit Werten nahe dem Wert 1 und ein schlechter ökologischer Zustand mit Werten nahe dem Wert 0 ausgedrückt wird. EQR ist die Abkürzung für Ecological Quality Ratio (Ökologischer Qualitätsquotient);
  5. 5.Ziffer 5Fischregion (biozönotische Region): Die längszonale Gliederung der Fließgewässer, die auf der Abfolge typischer Lebensgemeinschaften beruht. Der Fischlebensraum wird in die biozönotischen Regionen Epirhithral, Metarhithral, Hyporhithral klein, Schmerlenbach, Gründlingsbach, Hyporhithral groß, Epipotamal klein, Epipotamal mittel, Epipotamal groß und Metapotamal unterteilt;
  6. 6.Ziffer 6Fließgewässer: Ein natürlich vorkommendes, in natürlich entstandenen oder künstlich hergestellten Eintiefungen ständig oder zeitweilig mit gleichgerichtetem Gefälle auf der Landoberfläche fließendes Wasser einschließlich Gewässerbett (Sohle, Ufer) sowie pflanzlicher und tierischer Lebensgemeinschaften;
  7. 7.Ziffer 7Gewässertyp: Eine Einteilung der Gewässer in Gruppen, die auf Grund unterschiedlicher geologischer, topographischer und klimatischer Verhältnisse durch bestimmte pflanzliche und tierische Lebensgemeinschaften charakterisiert sind und sich in ihren biologischen, hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Referenzzuständen unterscheiden;
  8. 8.Ziffer 8Hypolimnion: Die in Zeiten der Sommerstagnation unter dem Metalimnion (Sprungschicht) gelegene kalte Tiefenschicht eines Sees;
  9. 9.Ziffer 9Leitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist hoher relativer Häufigkeit vorkommt.
  10. 10.Ziffer 10Makrophyten: Wasserpflanzen mit gegliedertem Sprossaufbau, die in der Regel mit dem freien Auge bestimmbar sind und deren photosynthetisch aktive Teile dauernd oder zumindest für einige Monate im Jahr untergetaucht leben oder auf der Wasseroberfläche treiben.
  11. 11.Ziffer 11Metric: Eine biologische Maßzahl (in Form eines Kennwerts oder Index) zur Beschreibung der Lebensgemeinschaften, welche deutlich, gerichtet und vorhersagbar auf Belastungen reagiert;
  12. 12.Ziffer 12Mittelwasser (MQ): Arithmetisches Mittel aller Tagesmittel des Abflusses während eines anzugebenden längeren Zeitabschnitts;
  13. 13.Ziffer 13Mittleres Jahresniederwasser (MJNQT): Das arithmetische Mittel der Jahresniederwässer einer zusammenhängenden Reihe von Jahren. Die jeweilige Jahresreihe ist anzugeben;
  14. 14.Ziffer 14Multimetrischer Index: Ein Indexwert, der sich aus der Verrechnung mehrerer Metrics ergibt und so die Berücksichtigung verschiedener Aspekte und Ebenen der Fauna sowie verschiedener Einflussfaktoren ermöglicht;
  15. 15.Ziffer 15Niederstes Tagesniederwasser (kleinstes Tagesniederwasser; NQT): Das niederste (kleinste) Tagesmittel des Abflusses eines anzugebenden Zeitabschnittes;
  16. 16.Ziffer 16Niederwasser (NQ): Niederster Wert im betrachteten Zeitabschnitt;
  17. 17.Ziffer 17Pessimale Schnelle: Eine Gewässerstrecke, die durch ihre geringe Fließtiefe den Fischaufstieg behindern kann;
  18. 18.Ziffer 18Phytobenthos: Pflanzliche Organismen, die den Gewässergrund besiedeln und auf diesem festsitzen.
  19. 19.Ziffer 19Phytoplankton: Im freien Wasserkörper schwebende pflanzliche Organismen mit fehlender oder nur geringer Eigenbewegung;
  20. 20.Ziffer 20Referenzwert: Der Bezugswert für die Berechnung des ökologischen Qualitätsquotienten. Der Referenzwert wird statistisch aus der Bandbreite der an den Referenzstellen eines Gewässertyps gemessenen Werte abgeleitet;
  21. 21.Ziffer 21Saprobie: Die Intensität des Abbaues organischer Substanzen durch Stoffwechselvorgänge;
  22. 22.Ziffer 22Saprobieller Grundzustand: Der Referenzzustand für einen Gewässertyp im Hinblick auf organische Belastung;
  23. 23.Ziffer 23Saprobienindex: Das gewichtete arithmetische Mittel der Saprobiewerte sämtlicher an einer Untersuchungsstelle erfassten Organismen;
  24. 24.Ziffer 24Schnelle: Ein seichter Gewässerabschnitt mit höherer Fließgeschwindigkeit, gröberem Substrat und erhöhter Oberflächenturbulenz;
  25. 25.Ziffer 25Schwall und Sunk: Anthropogen erzeugte schnelle Abflussänderungen in Fließgewässern. Erhöhter Abfluss wird als Schwall, geringer Abfluss als Sunk bezeichnet.
  26. 26.Ziffer 26See: Ein stehendes Gewässer mit oder ohne Zu- und Abfluss durch Fließgewässer;
  27. 27.Ziffer 27Seltene Begleitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist geringer relativer Häufigkeit vorkommt;
  28. 28.Ziffer 28Talweg: Die ausgleichende Verbindungslinie der tiefsten Punkte eines Strombetts, eines Gerinnes oder eines Tals, die die Linie der größten Tiefe und damit den tiefsten Wasserlauf längs des Stromgerinnes bildet;
  29. 29.Ziffer 29Trophie: Die Intensität der organischen photoautotrophen Produktion;
  30. 30.Ziffer 30Trophiezustand: Die Beschreibung der Intensität der Produktion organischer Substanz durch Photosynthese (Primärproduktion) und der Reaktion des Gewässers beim Abbau der sedimentierenden Biomasse;
  31. 31.Ziffer 31Trophischer Grundzustand: Der Referenzzustand für einen Gewässertyp im Hinblick auf trophische Belastung.
In Kraft seit 28.12.2018 bis 31.12.9999
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