§ 13 PyroTG-DV Inkrafttreten

PyroTG-DV - Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 4. Jänner 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 287/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.Anlage 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2012, tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 3 Abs. 5 Z 4 sowie Anlage II in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 treten mit 1. April 2017 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, Ziffer 4, sowie Anlage römisch zwei in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2017, treten mit 1. April 2017 in Kraft.
In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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