§ 13 PyroTG-DV Inkrafttreten

Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2017 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 4. Jänner 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 287/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.Anlage 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2012, tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 3 Abs. 5 Z 4 sowie Anlage II in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 treten mit 1. April 2017 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, Ziffer 4, sowie Anlage römisch zwei in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2017, treten mit 1. April 2017 in Kraft.

Stand vor dem 31.03.2017

In Kraft vom 31.08.2012 bis 31.03.2017
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 4. Jänner 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 287/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.Anlage 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2012, tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 3 Abs. 5 Z 4 sowie Anlage II in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 treten mit 1. April 2017 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 5, Ziffer 4, sowie Anlage römisch zwei in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2017, treten mit 1. April 2017 in Kraft.

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