Anl. 1 PyroTG-DV Lehrpläne

PyroTG-DV - Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Unterrichtsgegenstand

Unterrichtseinheiten

 

 

Organisatorisches

02 UE

Fachkunde

06 UE

Rechtskunde

05 UE

Sicherheitstechnische Maßnahmen

04 UE

Fachtechnik

04 UE

Praktische Übungen und Demonstrationen

04 UE

Prüfung

03 UE

 

 

Gesamt-Unterrichtseinheiten

28 UE

II. Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 („F4“-Lehrplan)römisch zwei. Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 („F4“-Lehrplan)

Unterrichtsgegenstand

Unterrichtseinheiten

 

 

Organisatorisches

02 UE

Fachkunde

08 UE

Rechtskunde

07 UE

Sicherheitstechnische Maßnahmen für Großfeuerwerke

04 UE

Fachtechnik

07 UE

Praktische Übungen und Demonstrationen

05 UE

Prüfung

03 UE

 

 

Gesamt-Unterrichtseinheiten

36 UE

III. Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2 einschließlich Sätze der Kategorie S2 („T2“-Lehrplan)römisch drei. Lehrgang zur Erlangung von Fachkenntnis über pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2 einschließlich Sätze der Kategorie S2 („T2“-Lehrplan)

Unterrichtsgegenstand

Unterrichtseinheiten

Organisatorisches

02 UE

Fachkunde

09 UE

Rechtskunde

06 UE

Sicherheitstechnische Maßnahmen für Bühnen-Pyrotechnik

04 UE

Fachtechnik

04 UE

Praktische Übungen und Demonstrationen

08 UE

Prüfung

03 UE

 

 

Gesamt-Unterrichtseinheiten

36 UE

In Kraft seit 04.01.2010 bis 31.12.9999
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