Anl. 1 PEV 2019 Erhebungsbereich: Sendungsmengen

PEV 2019 - Post-Erhebungs-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Briefsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg) sowie nach Priority oder Nicht-Priority-Sendung

Paketsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Zeitungen & Zeitschriften

Stück

Jahr

 

Einschreibsendungen

Stück

Jahr

 

Wertsendungen

Stück

Jahr

 

Behördliche Schriftstücke (RSa, RSb)

Stück

Jahr

 

Sonstige adressierte Sendungen Inland

Stück

Jahr

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

Briefsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Paketsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Briefsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen

Paketsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Zustellort von Sendungen

Anzahl

Jahr

Anzahl der Paketsendungen nach Zustellort (Adresse, Paketbox, Paketshop,…) unterschieden nach dem Zeitpunkt der erfolgreichen Zustellung (erster, zweiter, weiterer Zustellversuch)

Verloren gegangene Sendungen

Anzahl

Jahr

Anzahl der aufgegebenen Sendungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen zugestellt oder an den Absender retourniert werden konnten, unterschieden nach Briefen und Paketen (verloren gegangene Sendungen)

In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 PEV 2019


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 PEV 2019 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 PEV 2019


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 PEV 2019


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 PEV 2019 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 8 PEV 2019
Anl. 2 PEV 2019