Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.
In Kraft seit 01.04.2019 bis 31.12.9999
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