§ 1 PEV 2019 Gegenstand der Poststatistik

PEV 2019 - Post-Erhebungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens führt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH statistische Erhebungen durch, erstellt Statistiken und veröffentlicht gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Letzteres gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat.Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens führt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH statistische Erhebungen durch, erstellt Statistiken und veröffentlicht gemäß Paragraph 7, Absatz 2, Publikationen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Letzteres gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich einer Veröffentlichung zugestimmt hat.
  2. (2)Absatz 2,Folgende Statistiken sind zu erstellen:
    1. 1.Ziffer einsQuartalswerte bzw. Jahreswerte über Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,
    2. 2.Ziffer 2Jahreswerte über die Anzahl der Annahmestellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    3. 3.Ziffer 3Jahreswerte über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    4. 4.Ziffer 4Jahreswerte über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    5. 5.Ziffer 5Jahreswerte über die Anzahl der Abholstationen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    6. 6.Ziffer 6Jahreswerte über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,
    7. 7.Ziffer 7Jahreswerte über die Anzahl der Hausbrieffachanlagen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    8. 8.Ziffer 8Quartalswerte über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Beschäftigten,
    9. 9.Ziffer 9Jahreswerte über Investitionen im Postsektor,
    10. 10.Ziffer 10Jahreswerte zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,
    11. 11.Ziffer 11Jahreswerte über verloren gegangene Sendungen,
    12. 12.Ziffer 12Jahreswerte über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,
    13. 13.Ziffer 13Jahreswerte zu Nachhaltigkeitskennzahlen,
    14. 14.Ziffer 14Halbjahreswerte über Beschäftigte von Paketzustelldienstanbietern,
    15. 15.Ziffer 15Jahreswerte zu Unterauftragnehmern von Paketzustelldienstanbietern,
    16. 16.Ziffer 16Jahresangaben zu öffentlich zugänglichen Preislisten von Paketzustelldienstanbietern.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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