§ 43 PBVWO Nichtigkeit der Wahl

PBVWO - Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Die Nichtigkeit der Wahl kann bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses jederzeit auch durch Klage auf Feststellung beim Gericht geltend gemacht werden. Das Urteil des Gerichts über die Nichtigkeit der Wahl hat bindende Wirkung.

In Kraft seit 01.05.1998 bis 31.12.9999
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