Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Führung der Prozessbegleitungseinrichtungsliste
(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Justiz führt eine Liste der allgemeinen und spezialisierten Prozessbegleitungseinrichtungen (Prozessbegleitungseinrichtungsliste).
(2)Absatz 2,Die Prozessbegleitungseinrichtungsliste ist öffentlich.
In Kraft seit 01.10.2025 bis 31.12.9999
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