Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf die §§ 36 bis 38 PatG wie ein in Österreich geltendes Patent zu behandeln. Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf die Paragraphen 36 bis 38 PatG wie ein in Österreich geltendes Patent zu behandeln.
In Kraft seit 01.06.2023 bis 31.12.9999
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