§ 14c PatV-EG Ergänzende Schutzzertifikate

PatV-EG - Patentverträge-Einführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf ergänzende Schutzzertifikate als ein in Österreich geltendes Patent im Sinne des § 1 des Schutzzertifikatsgesetzes 1996, BGBl. I Nr. 11/1997, zu behandeln. Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf ergänzende Schutzzertifikate als ein in Österreich geltendes Patent im Sinne des Paragraph eins, des Schutzzertifikatsgesetzes 1996, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 1997,, zu behandeln.

In Kraft seit 01.06.2023 bis 31.12.9999
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