§ 13 Oö. NPG

Oö. NPG - Oö. Nationalparkgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

III. ABSCHNITT

Nationalparkregion

 

§ 13

Nationalparkgemeinde

 

Nationalparkgemeinden sind jene Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich zumindest Teile des Nationalparks befinden. Sie sind berechtigt, im Zusammenhang mit ihrem Namen die Bezeichnung "Nationalparkgemeinde" zu führen.

In Kraft seit 01.03.1997 bis 31.12.9999
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