§ 37 Oö. KBG

Oö. KBG - Oö. Kinderbetreuungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Das Land fördert die Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte sowie der Hilfskräfte und Assistenzkräfte für Integration in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tagesmütter und Tagesväter. Zu diesem Zweck sind Fortbildungsveranstaltungen im erforderlichen Ausmaß anzubieten.

 

(Anm: LGBl. Nr. 25/2019)

In Kraft seit 15.03.2019 bis 31.12.9999
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