Oö. Glücksspielautomatengesetz (Oö. GSG) Fundstelle

Oö. GSG - Oö. Glücksspielautomatengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Landesgesetz über das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten sowie die Glücksspielautomatenabgabe (Oö. Glücksspielautomatengesetz)

StF: LGBl.Nr. 35/2011 (GP XXVII RV 247/2010 AB 327/2011 LT 14)

Änderung

LGBl.Nr. 4/2013 (GP XXVII RV 738/2012 AB 762/2012 LT 30)

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

LGBl.Nr. 29/2014 (GP XXVII RV 1055/2014 AB 1083/2014 LT 42)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

 

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. ABSCHNITT
BEWILLIGUNGSVERFAHREN

§ 3

Ausspielbewilligung

§ 4

Herstellung des gesetzmäßigen Zustands

§ 5

Erlöschung der Ausspielbewilligung

§ 6

Automatensalons

§ 7

Bewilligung des Standorts für Automatensalons

§ 8

Einzelaufstellung

§ 9

Bewilligung von Glücksspielautomaten

§ 10

Änderung und Erlöschen der Bewilligung von Glücksspielautomaten

3. ABSCHNITT
SPIELERSCHUTZ UND GELDWÄSCHEVORBEUGUNG

§ 11

Automatensalonbesucher

§ 12

Maßnahmen bei Einzelaufstellung

§ 13

Spielverlauf und Spielprogramme

§ 14

Maßnahmen zur Geldwäschevorbeugung

4. ABSCHNITT
BEGLEITENDE MASSNAHMEN

§ 15

Pflichten der Bewilligungsinhaberin

§ 16

Spielgeheimnis

§ 17

Besuchs- und Spielordnung

5. ABSCHNITT
BEHÖRDEN UND BEHÖRDLICHE MASSNAHMEN

§ 18

Behörden

§ 19

Mitwirkung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung

§ 20

Überprüfung

2. HAUPTSTÜCK
GLÜCKSSPIELAUTOMATENABGABE

§ 21

Erhebung eines Zuschlags zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe

§ 22

Teilung des Ertrags

3. HAUPTSTÜCK
STRAF- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 23

Allgemeine Strafbestimmungen

§ 24

Schlussbestimmungen

 

In Kraft seit 05.05.2011 bis 31.12.9999
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