Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO) Fundstelle

Oö. FGP-VO - Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.10.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der feuer- und gefahrenpolizeiliche Vorschriften erlassen werden (Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung - Oö. FGP-VO)

StF: LGBl. Nr. 18/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 6, § 18, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 1 und § 21 des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes (Oö. FGPG), LGBl. Nr. 113/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2014, wird verordnet:

In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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