Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO) Fundstelle

Oö. FGP-VO - Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der feuer- und gefahrenpolizeiliche Vorschriften erlassen werden (Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung - Oö. FGP-VO)

StF: LGBl. Nr. 18/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 6, § 18, § 19 Abs. 3, § 20 Abs. 1 und § 21 des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes (Oö. FGPG), LGBl. Nr. 113/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2014, wird verordnet:

In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. FGP-VO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 Oö. FGP-VO