Parteien
Im Bewilligungsverfahren haben Parteistellung:
1.  | Der Antragsteller;  | |||||||||
2.  | die Nachbarn;  | |||||||||
3.  | die Eigentümer sowie dinglich Berechtigte ausgenommen Hypothekargläubiger der Grundstücke, auf denen die Stromerzeugungsanlage errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden soll;  | |||||||||
4.  | die Gemeinde, auf deren Gebiet die Stromerzeugungsanlage errichtet oder wesentlich geändert werden soll (Standortgemeinde);  | |||||||||
5.  | die Oö. Umweltanwaltschaft nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996;  | |||||||||
6.  | der Betreiber des Verteilernetzes, in dessen Versorgungsgebiet die Stromerzeugungsanlage errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden soll.  | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 72/2008)  | ||||||||||
    
    
    
    
    
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