§ 1 Oö. ElWOG 2006

Oö. ElWOG 2006 - Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

1. TEIL

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

§ 1

Geltungsbereich

 

(1) Dieses Landesgesetz regelt die Erzeugung, die Übertragung, die Verteilung von und die Versorgung mit elektrischer Energie sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft in Oberösterreich.

 

(2) Sofern durch Bestimmungen dieses Landesgesetzes der Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt wird, sind sie so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende rechtliche Wirkung ergibt.

In Kraft seit 01.02.2006 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 Oö. ElWOG 2006


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Oö. ElWOG 2006 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 Oö. ElWOG 2006


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 Oö. ElWOG 2006


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 Oö. ElWOG 2006 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. ElWOG 2006 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Oö. ElWOG 2006